Baugutachter Passau

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Josef Andreas Roth Passau

Josef Andreas Roth

Bausachverständiger und Baugutachter

Kremser Straße 14
94032 Passau
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Staatlich geprüfter Bautechniker
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Bauvorlageberechtigter laut BayBO § 61, Abs. 3
  • Sachkundiger Asbestsanierung nach TRGS 519 Anlage 3 
TÜV Rheinland zertifizierter Bausachverständiger und Baugutachter für Regensburg und Umgebung - Josef Andreas Roth

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Passau steht Ihnen Herr Josef Andreas Roth als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Josef Andreas Roth kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Passau, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Passau kommen bzw. sich nicht in Passau auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Passau - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Stadt Passau befindet sich in Ostbayern und liegt an der Grenze zu Österreich. Sie beheimatet ca. 53.000 Menschen und ist somit die zweitgrößte Stadt in Niederbayern.

Historische Sehenswürdigkeiten in Passau sind: Dom St. Stephan, Burganlage Veste Oberhaus, Dreiflüsseeck, Altes Rathaus, Residenzplatz, Kloster Niedernburg, Kirche St. Michael, Stadtpfarrkirche St. Paul, Universitätskirche St. Nikola, Wallfahrtskirche Mariahilf und Schaiblingsturm

Kulturelles Leben:

  • Im Mai und im Herbst finden jährlich die Passauer Dulten fest. Die größten Volksfeste in Passau
  • Im Frühsommer genießen die Besucher im Passauer Altstadt die historische Atmosphäre bei der abwechslungsreichen Musikveranstaltung Nacht der Musik
  • Seit 2003 findet im Sommer die begehrte Brückenfest auf der Luitpold-Brücke statt.
  • Auch das Ilzer Haferlfest ist ein riesen Highlight für den ehemaligen Fischerviertel

Passau ist in 16 Stadtteile gegliedert: Altstadt, Auerbach, Grubweg, Hacklberg, Haidenhof Nord, Haidenhof Süd, Hals, Heinig, Innstadt, Kohlbruck, Neustift, Patriching, Rittsteig, Schalding links der Donau, Schalding rechts der Donau und St. Nikola

In der Nähe von Passau befinden sich die Städte/Gemeinden: Hauzenberg (ca. 21km) Vilshofen an der Donau (ca. 23km), Bad Griesbach im Rottal (ca. 26km), Pocking (ca. 27km), Waldkirchen (ca. 30km), Osterhofen (ca. 40km), Freyung (ca. 40km), Deggendorf (ca. 50km), Grafenau (ca. 50km)

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Rathausplatz 2
94032 Passau

Bauamt:
Am Schanzl 2
94032 Passau

Amtsgericht Schwabach:
Schustergasse 4
94032 Passau

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