Sachverständiger Passau
Josef Andreas Roth
Bausachverständiger und Baugutachter
Kremser Straße 1494032 Passau
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Staatlich geprüfter Bautechniker
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Bauvorlageberechtigter laut BayBO § 61, Abs. 3
- Sachkundiger Asbestsanierung nach TRGS 519 Anlage 3
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Passau steht Ihnen Herr Josef Andreas Roth als Sachverständiger zur Verfügung.
Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind.
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.
Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger
Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:
- die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
- die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
- die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
- die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
- die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt.
- die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
- die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Josef Andreas Roth kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Passau, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Passau kommen bzw. sich nicht in Passau auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Passau - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Stadt Passau befindet sich in Ostbayern und liegt an der Grenze zu Österreich. Sie beheimatet ca. 53.000 Menschen und ist somit die zweitgrößte Stadt in Niederbayern.
Historische Sehenswürdigkeiten in Passau sind: Dom St. Stephan, Burganlage Veste Oberhaus, Dreiflüsseeck, Altes Rathaus, Residenzplatz, Kloster Niedernburg, Kirche St. Michael, Stadtpfarrkirche St. Paul, Universitätskirche St. Nikola, Wallfahrtskirche Mariahilf und Schaiblingsturm
Kulturelles Leben:
- Im Mai und im Herbst finden jährlich die Passauer Dulten fest. Die größten Volksfeste in Passau
- Im Frühsommer genießen die Besucher im Passauer Altstadt die historische Atmosphäre bei der abwechslungsreichen Musikveranstaltung Nacht der Musik
- Seit 2003 findet im Sommer die begehrte Brückenfest auf der Luitpold-Brücke statt.
- Auch das Ilzer Haferlfest ist ein riesen Highlight für den ehemaligen Fischerviertel
Passau ist in 16 Stadtteile gegliedert: Altstadt, Auerbach, Grubweg, Hacklberg, Haidenhof Nord, Haidenhof Süd, Hals, Heinig, Innstadt, Kohlbruck, Neustift, Patriching, Rittsteig, Schalding links der Donau, Schalding rechts der Donau und St. Nikola
In der Nähe von Passau befinden sich die Städte/Gemeinden: Hauzenberg (ca. 21km) Vilshofen an der Donau (ca. 23km), Bad Griesbach im Rottal (ca. 26km), Pocking (ca. 27km), Waldkirchen (ca. 30km), Osterhofen (ca. 40km), Freyung (ca. 40km), Deggendorf (ca. 50km), Grafenau (ca. 50km)
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Rathausplatz 2
94032 Passau
Bauamt:
Am Schanzl 2
94032 Passau
Amtsgericht Schwabach:
Schustergasse 4
94032 Passau